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Klagen auf Zugang zu Umweltinformationen im Zusammenhang mit S 21 -mündliche Verhandlungen-

Datum: 13.11.2017

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 13.11.2017

Am

                      Donnerstag, den 16. November 2017, ab 09:30 Uhr,

                       im Sitzungssaal 5 des Gerichtsgebäudes in Stuttgart,

                       Augustenstraße 5,

 

verhandelt die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart über die Klagen von Bürgern gegen die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH auf Zugang zu Umweltinformationen im Zusammenhang des Bahnprojektes Stuttgart-Ulm (Aktenzeichen: 14 K 4302/16 und 14 K 6356/16).

In dem um 9:30 Uhr beginnenden Termin zur mündlichen Verhandlung im Verfahren 14 K 4302/16 beantragte der Kläger im Mai 2016 unter Berufung auf die Aarhus Konvention, der Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG und auf das Umweltinformationsgesetz den Zugang zu „Dokumenten, welche Risikosachverhalte betreffen und die nach dem 25.03.2011 datiert sind“. Die beklagte DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH lehnte am 02.06.2016 den Antrag unter anderem mit der Begründung ab, die vom Kläger begehrten Informationen würden Geschäfts-  und Betriebsgeheimnisse darstellen; auch es müsse sichergestellt werden, dass die Steuerbarkeit der Risikosachverhalte erhalten und die interne Dokumentation der Entscheidungsprozesse vertraulich bleibe. Hiergegen hat der Kläger am 22.07.2016 Klage zum Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben, mit der er sein Begehren weiterverfolgt.

In dem auf 10:30 Uhr angesetzten Termin zur mündlichen Verhandlung im Verfahren 14 K 6356/16 beantragte dessen Kläger im September 2016 ebenfalls unter Berufung auf die Aarhus Konvention, der Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG und auf das Umweltinformationsgesetz den Zugang zu „Dokumenten, welche im Besprechungsprotokoll vom 22.01.2014 des Arbeitskreises Brandschutzprojekt Stuttgart-Ulm unter Nr. 5 angegeben werden: 1. Folie 11 und 2. Simulation der Gruner AG“. Sofern es neuere Simulationen zu Tunnel-Evakuierung gebe, beantrage er auch den Zugang zu diesen. Die beklagte DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH lehnte am 20.09.2016 den Antrag mit der Begründung ab, dass es sich bei den angefragten Dokumenten um Informationen handele, welche die öffentliche Sicherheit betreffende Aspekte der neuen Eisenbahninfrastruktur zum Gegenstand hätten. Es werde um Verständnis dafür gebeten, dass solche Information grundsätzlich nicht veröffentlicht und/oder dritten Personen zugänglich gemacht werden könnten. Hiergegen hat der Kläger am 07.10.2016 Klage zum Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben, mit der er sein Begehren weiterverfolgt. 

Die Verhandlung ist öffentlich.

 

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