Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 3. Mai 2010 die Klage eines IHK-Mitglieds abgewiesen, mit der dieses festgestellt wissen wollte, dass ein Beschluss der Industrie - und Handelskammer Heilbronn-Franken rechtswidrig sei, durch den ein einmaliger Zuschuss von 150.000,- € zur Erhaltung der Nutzungsmöglichkeit des Flugplatzes Niederstetten für geschäftliche Flüge gewährt wurde (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts vom 26. April 2010).
Das Gericht ist zur Überzeugung gelangt, dass die IHK mit ihrem Beschluss nicht die Grenzen ihrer gesetzlich eingeräumten Befugnisse überschritten hat, sondern sich auf § 1 Abs. 2 IHK-Gesetz stützen konnte.
Mit der ausführlichen schriftlichen Urteilsbegründung ist noch im Lauf dieses Monats zu rechnen.
Gegen das Urteil (Az.: 4 K 2367/09 ) können die Beteiligten binnen eines Monats nach Zustellung der vollständigen Entscheidung die Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragen.
Das Gericht ist zur Überzeugung gelangt, dass die IHK mit ihrem Beschluss nicht die Grenzen ihrer gesetzlich eingeräumten Befugnisse überschritten hat, sondern sich auf § 1 Abs. 2 IHK-Gesetz stützen konnte.
Mit der ausführlichen schriftlichen Urteilsbegründung ist noch im Lauf dieses Monats zu rechnen.
Gegen das Urteil (Az.: 4 K 2367/09 ) können die Beteiligten binnen eines Monats nach Zustellung der vollständigen Entscheidung die Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragen.